Mainzer Ingrossaturbücher Band 1

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StA Wü, MIB 1 fol. 197 [01]

Datierung: 2. Mai 1386

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Der Ritter Erhard vom Elkerhausen bekennt, dass Erzbischof Adolf von Mainz ihn zum Mann genommen hat.

Vollregest:

Item littera Eckardi de Elkirhusen militis continens quod est castrensis in Lanstein pro XV florenis.

Der Ritter Erhard vom Elkerhausen (Elkirshusen) bekennt für sich und seine Leibeslehnserben, dass Erzbischof Adolf von Mainz, sein »lieber gnädiger Herr«»«, ihn und seine Erben aus besonderer Gnade zum Mann genommen und ihm ein Mannlehen in Höhe von 15 Gulden gewährt hat. Das Geld wird jährlich am Martinstag [11. November] aus dem Zoll zu Lahnstein ausgezahlt. Er wird das Mannlehen gemäß Mannlehenrecht und Gewohnheit mit truwen, globden, eyden und dinsten verdienen.

Der Erzbischof bzw. das Erzstift können das Mannlehen jederzeit mit Zahlung von 120 [a] Gulden ablösen. Anschließend sollen aber Erhard bzw. seine Erben 15 ledige Gulden oder gleichwertiges Eigengut, für das Erzstift bestmöglich gelegen, aufgeben, beweisen, und dann von Erzbischof und Erzstift als rechtes Mannlehen zurückempfangen und wie zuvor verdienen.

Erhard kündigt sein Siegel an.

- Datum Wesebaden feria proxima post diem sciorum Philippi et Jacobi apostolorum ... 1386.

Fußnotenapparat:

[a] Wohl verschrieben für »150«.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 1 fol. 197 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1115 (Zugriff am 25.04.2024)