Mainzer Ingrossaturbücher Band 1

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StA Wü, MIB 1 fol. 164 [02]

Datierung: 25. September 1386

Hermann Fryen bekennt, dass er Erzbischof Adolf von Mainz sein Gundailer Eigengut aufgegeben und zurückerhalten hat.

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StA Wü, MIB 1 fol. 165v [01]

Datierung: 3. September 1380

Raugraf Philipp II. öffnet Erzbischof Adolf I. seinen Teil der Burg Neuenbaumburg und seine anderen Burgen.

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StA Wü, MIB 1 fol. 165v [02]

Datierung: 9. Oktober 1382

Vidimus der Mainzer Stuhlrichter zur Urkunde des Ritters Friedrich von Heppenheft vom 14. Juli 1382 bezüglich der halben Burg Rheinberg.

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StA Wü, MIB 1 fol. 165v [03]

Datierung: 14. Juli 1382

Ritter Friedrich von Heppenheft zeigt Erzbischof Adolf I. von Mainz seine mainzischen Lehen an.

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StA Wü, MIB 1 fol. 167

Datierung: 23. Juni 1384

Der Mainzer Erzbischof Adolf I. hat mit den Gemeinern der Burg Layen eine Vereinbarung getroffen.

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StA Wü, MIB 1 fol. 167v

Datierung: 1. August 1382

Die Gemeiner der Burg Wartenberg öffnen Erzbischof Adolf von Mainz die Burg auf ewig.

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StA Wü, MIB 1 fol. 169 [01]

Datierung: 4. Oktober 1386

Erzbischof Adolf von Mainz erlaubt dem Ritter Philips von Gerhartstein, auf dem erzstiftischen Hahnenberg eine Burg zu bauen.

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StA Wü, MIB 1 fol. 169 [02]

Datierung: 2. März 1391

Ritter Philips von Gerhartstein bekennt, dass der ehemalige Erzbischof Adolf von Mainz ihm erlaubt hatte, auf dem erzstiftischen Haneberg eine Burg zu bauen.

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StA Wü, MIB 1 fol. 170

Datierung: 24. Juli 1391

Die Ganerben zu Lindheim bekennen für sich, ihre Nachkommen und Erben, dass sie ihre Stadt Lindheim dem Konrad, erwähltem Erzbischof zu Mainz, seinen Nachfolgern und dem Stift Mainz für immer und ewig...

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StA Wü, MIB 1 fol. 172v

Datierung: 9. Juni 1380

Raugräfin Agnes, bekennt, dass Erzbischof Adolf I. von Mainz ihr die halbe Burg und die halbe Stadt Rockenhausen auf ihre Lebtage gegeben hat.

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