Würdtwein, Nova Subsidia

4 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 1.

Würdtwein, N.S. 9, Nr. 134 [01]

Datierung: 9. Juni 1377

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würdtwein, N.S. 9

Weitere Überlieferung:

  • Inseriert in den Revers Heinrichs vom 10.6.1377. Verweis auf: Scriba, Reg. I, Nr. 1228 - Steiner, Bachgau III, 20.

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz regelt die Bezahlung seiner Schulden bei Heinrich vom Rhein.

Vollregest:

Adolf, erwählter Erzbischof von Mainz (Mentze), Bischof von Speyer (Spire) bekennt, dass Heinrich von Rhein (Rine), Vogt zu Dieburg (Dyepurg) sein »lieber Getreuer«, ihm vormals 4.672 Gulden geliehen hat, die er zu seinem und des Erzstiftes Nutzen verwendet hat. Im Gegenzug hat er mit Einverständnis des Dompropstes Endres von Brauneck (Brunecken), des Domdekans Heinrich Beyer und des gesamten Mainzer Domkapitels dem Heinrich vom Rhein das Amt und die Kellerei Dieburg mit allen zugehörigen Gülten und Gefällen verpfändet, gemäß der Urkunde, die diesbezüglich ausgestellt worden ist.

Da nun aus dem Pfandgut nicht genügend Geld eingeht, wie sich dies für die Schuld jährlich gebührt, nämlich für je 10 Gulden Schuldsumme ein Gulden (mit namen ye von zehen gulden einen gulden), setzt der Erzbischof mit Wissen des Domkapitels Heinrich vom Rine, dessen Ehefrau Gudelin, und ihre Erben, kraft dieser Urkunde in einen Turnosen auf dem erzbischöflichen Zoll zu Gernsheim. Somit sollen Heinrich, dessen Ehefrau Gudelin bzw. ihre beider Erben Amt, Kellerei und Turnosen solange innehaben, bis die 4.672 Pfund abbezahlt sind. Nach vollständiger Bezahlung fallen der Turnosen, das Amt und die Kellerei an das Mainzer Erzstift zurück.

Erzbischof Adolf gibt seinem Zollschreiber zu Gernsheim, Heinrich (Henricus), bzw. dessen Nachfolger, entsprechende Anweisung. Der Erzbischof sichert zu, keinen Zollschreiber in Gernsheim einzusetzen, der diese Abmachung nicht vorher bestätigt hat. Mainz muss auf eigene Kosten für Heinrich vom Rhein am Zoll einen Zollknecht (wartpennig) anstellen, der das Geld aus dem Turnosen sicherstellt und Heinrich übergibt.

Sollte aus dem Turnosen mehr als 10 Gulden jährlich eingehen, steht der Überschuss dem Erzstift zu. Geht weniger ein, muss Mainz den Fehlbetrag anderweitig ersetzen.

Erzbischof Adolf kündigt sein Siegel an. Endres von Brauneck, Heinrich Beyer und das Domkapitel kündigen als Zeichen ihres Einverständnisses das große Kapitelsiegel an.

- Datum Eltvil anno domini 1377 tertia feria post diem sancti Bonifacii.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

Würdtwein, N.S. 9, Nr. 134 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1027 (Zugriff am 20.04.2024)