Guden, Codex diplomaticus
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Guden, Cod. dipl. 3, S. 653 [01]
Datierung: 18. Juni 1400
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Guden, Cod. dipl.
Weitere Überlieferung:
- Gudenus, Codex diplomaticus
- Regestensammlung im StAD Best. R 11 Kurmainzer Regesten Nr. 6 (mit Verweis auf: Obrecht, Appar. Juris publ. 55. - Lersner, Frankfurter Chronik I, 87b. - Vgl. Würdtwein, Nova subs. VII, praef. 15. - Hempel, Inventar. Dipl. II, 462 (irrig zu »Juni 5«) - Hanstein, Geschichte des Geschlechts von Hanstein I. Urk. 198).
Quellenbeschreibung:
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Johann II. von Mainz verwahrt sich gegenüber der Stadt Mainz gegen die ihm angelasteten Mitwirkung an der Tötung des Herzogs Friedrich von Braunschweig.
Vollregest:
Der Erzbischof schreibt, die Mainzer hätten wohl vernommen, dass Fürst Rudolf Herzog von Sachsen (Sassen), Erzmarschall des heiligen Reiches, zusammen mit anderen Herren, Vertrauten, Mannen und Dienern von dem Tag in Frankfurt (Franckenfurd) wieder nach Hause reiten wollten. Dabei sind sie und ihre Habe aufgebracht und gefangen genommen und Fürst Friedrich Herzog zu Braunschweig (Brunswig) leider getötet worden.
Verantwortlich für den Überfall seien erzbischöfliche Amtleute, Mannen und Diener, namentlich der erzbischöfliche »Schwager« Heinrich Graf zu Waldeck (Waldecke) und die Ritter Cuntzman von Falkenberg (Falkinberg), Friedrich (Friderich) von Hertingshausen (Hertingshusen), Ritter, Wernher von Hanstein und andere, die mit ihnen in dem felde gewesen sind.
Auf ihn, den Erzbischof, sei dabei hoher Verdacht gefallen.
Er lässt die Mainzer nun wissen, dass ihm die ganze Angelegenheit leid tue und er daran, wie sich herausstellen wird, völlig unschuldig sei. Er werde alles daran setzen, die gefangenen Herren frei zu bekommen. Seine Unschuld habe er auch dem Fürsten Bernhard Herzog zu Lüneburg (Luneburg), dem Bruder des Verstorbenen, in Gegenwart des erzbischöflichen »lieben Herrn und Oheims« Pfalzgraf Ruprecht bei Rhein (Rine), Herzogs in Bayern (Beyern) auf seinen Eid versichert.
Er bittet die Mainzer, an seine Unschuld zu glauben und sie zu verteidigen, wenn ihnen eine solche Schuldzuweisung zu Ohren kommt.
- Bensheim 1400 in crastino Corporis Christi.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Johann II. [Eb. 1396/97-1419] (Aussteller)
- Sachsen: Rudolf von (Nennung)
- Braunschweig: Friedrich von (Nennung)
- Falkenberg: Konrad gen. Kunzman von (Nennung)
- Hertingshausen: Friedrich von (Nennung)
- Hanstein: Werner von (Nennung)
- Braunschweig: Bernhard von (Empfänger)
- Waldeck [Eder]: Heinrich von (Nennung)
- Pfalzgraf bei Rhein: Ruprecht (Zeuge)
Ortsindex
- Frankfurt - Stadt : Frankfurt - Stadt (Nennung)
- Bensheim [a.d.B.] : Stadt (Bensheim) (Ausstellungsort)
Körperschaften
- Hanstein : Herren von (Nennung)
- Lüneburg : Herzöge von (Nennung)
- Waldeck [Eder] : Grafen von (Nennung)
- Hertingshausen : Herren von (Nennung)
Zitierhinweis:
Guden, Cod. dipl. 3, S. 653 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4901 (Zugriff am 24.03.2023)