Guden, Codex diplomaticus

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Guden, Cod. dipl. 1, S. 995 [01]

Datierung: 18. Februar 1413

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Guden, Cod. dipl.

Weitere Überlieferung:

Inhalt

Kopfregest:

Einigung zwischen Landgraf Hermann von Hessen und Erzbischof Johann [II.] von Mainz über die Person des Grafen Heinrich von Waldeck.

Vollregest:

Landgraf Hermann von Hessen und dessen Sohn Ludwig kommen mit Erzbischof Johann [II.] von Mainz überein, dass sie den Grafen Heinrich von Waldeck, Amtmann über die erzstiftischen Besitzungen in Hessen, binnen 8 Jahren zu keinem Amt, Dienst und Beistand gegeneinander heranziehen wollen.
[Ein Absatz über die mögliche Entsetzung des Amtmannes ist unvollständig und nicht eindeutig].
Landgraf Hermann kündigt auch im Namen seines Sohnes sein Siegel an, da dieser noch über kein Siegel verfügt.

- Datum ... 1413 Sabbato ante beate Petri ad kathedram.

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Keine

Metadaten

Personenindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

Guden, Cod. dipl. 1, S. 995 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4059 (Zugriff am 19.04.2024)