Guden, Codex diplomaticus

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Guden, Cod. dipl. 3, S. 589 [01]

Datierung: 1390

Das Mainzer Domkapitel befehlen allen angehörigen des Erzstiftes, dem neuen Erzbischof Konrad gehorsam zu sein.

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Guden, Cod. dipl. 3, S. 591 [01]

Datierung: 3. Juli 1390

Das Domkapitel fordert Mainzer Mannen zur Mutung ihrer Stiftslehen auf.

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Guden, Cod. dipl. 3, S. 594 [01]

Datierung: 10. Mai 1391

Langraf Hermann von Hessen schließt einen Frieden mit dem Mainzer Erzbischof Konrad,

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Guden, Cod. dipl. 3, S. 595 [01]

Datierung: 20. Mai 1391

Der Deutschordenmeister Siegfried von Venningen erhält von Erzbischof Konrad II. von Mainz die Erlaubnis, bei Brotfelden zu jagen und zu fischen.

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Guden, Cod. dipl. 3, S. 595 [02]

Datierung: 20. August 1391

Erzbischof Konrad II. von Mainz ernennt die Domherren Claes vom Stein und Wernher Knebel während seiner Reise nach Böhment zu Stellvertretern.

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Guden, Cod. dipl. 3, S. 596 [01]

Datierung: 24. September 1391

Erzbischof Konrad II. von Mainz schwört bei seiner Weihe zu Bamberg dem Papst Bonifaz IX. gehorsam zu sein und den Gegenpapst nicht anzuerkennen.

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Guden, Cod. dipl. 3, S. 652 [01]

Datierung: 4. Februar 1400

Die Kurfürsten laden Herzog Friedrich von Braunschweig zum Tag nach Frankfurt ein.

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Guden, Cod. dipl. 3, S. 653 [01]

Datierung: 18. Juni 1400

Erzbischof Johann II. von Mainz verwahrt sich gegenüber der Stadt Mainz gegen die ihm angelasteten Mitwirkung an der Tötung des Herzogs Friedrich von Braunschweig.

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Guden, Cod. dipl. 3, S. 655 [01]

Datierung: 1. August 1400

Die Herzöge von Braunschweig schreiben an die Stadt Mainz, dass sie Erzbischof Johan nicht für den Mord an Herzog Friedrich mitverantwortlich halten.

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Guden, Cod. dipl. 3, S. 655 [02]

Datierung: 4. Juli 1400

Die Verantwortlichen für die Ermordung des Herzogs Friedrich von Braunschweig entlasten Erzbischof Johan von Mainz von jeglicher Mittäter und Mitwisserschaft.

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