Grundsätze für die Regestierung

Kopf- und Vollregesten
Das Kopfregest gibt den grundlegenden Inhalt des bearbeiteten Textes wieder. Alle wesentlichen Tatsachenbestände und Rechtszusammenhänge werden in dem folgenden Vollregest aufgeführt. Bei manchen - vor allem sehr kurzen - Regesten wurde diese Unterteilung nicht beachtet und der Regestentext unter einer Überschrift aufgenommen.

Sämtliche Personen-, Orts- und Flurnamen sowie sonstigen Ortsangaben werden erschlossen und in die Indizes (Namen, Örtlichkeiten, Körperschaften) übernommen.
Band 14 der »Mainzer Ingrossaturbücher« wurde zunächst nur in Form von Kurzregesten erschlossen. Die Indizierung sämtlicher im Urkundentext vorkommenenden Personennamen, Orte usw. wurde aber wie bisher vorgenommen.

Angabe der Überlieferung
Die Signatur der für die Regestierung herangezogenen Archivalien/Quellen steht über dem Eintrag. Diese bildet auch die Grundlage für den ganz am Schluss aufgenommenen Hinweis »Zitierweise«, der die korrekte Zitation der Quelle beinhaltet. Sollte in der Literatur bereits ein Volldruck oder ein Regest der betreffende Urkunde bekannt sein, wird diese Überlieferung nach Möglichkeit herangezogen und gesondert aufgeführt. Dabei werden auch alle bisher nicht vom Regestenbearbeiter überprüften Quellen- und Literaturstellen aufgelistet.

Datumsangaben
Datumsangaben in Form von Heiligentagen werden im Regest übernommen und in einer eckigen Klammer in der heute üblichen Datumsangabe. [Beispiel: am St. Martinstag [11. November] aufgelöst. Der Jahresanfang wird in erzstiftisch-mainzischen Urkunden grundsätzlich auf den 1. Januar fallend angesehen (wenn nicht zweifelsfrei auf den Weihnachtsstil zu schließen ist). Die Datumszeile wird hinter das Regest kursiv in Originalschreibweise gesetzt. Alle für das Datum relevanten Angaben werden angegeben (Für die Datierung unwichtige Satzglieder [Beispiel: »anno domini« o.ä.) werden weggelassen und ggf. durch Auslassungszeichen [...] gekennzeichnet. Sämtliche Kürzungen werden aufgelöst, die Jahreszahl wird in arabischen Ziffern geschrieben, eine fehlende Jahreszahl in [] ergänzt und ggf. kommentiert.

Namen von Personen und Lokalitäten
Personennamen können oft nicht sicher mit bestimmten Individuen in Übereinstimmung gebracht werden. Dies gilt vor allem für Personen niederadligen, bürgerlichen und bäuerlichen Standes. Das entsprechende Register ist deshalb ein Namensverzeichnis. Unter einem Stichwort können sich durchaus mehrere Individuen gleichen Namens verbergen. Die beigefügten Jahreszahlen bieten eine gewisse Orientierung.
Die Vor- und Zunamen von Personen werden nur normalisiert, wenn sie unzweideutig der heute üblichen Bezeichnung entsprechen. Varianten werden mit vermerkt. In allen anderen Fällen werden Namen in Originalschreibweise wiedergegeben, die Varianten ebenfalls vermerkt.

Identifizierte Ortsnamen werden normalisiert, die Originalschreibweise aber mit aufgenommen. Flurnamen sind im Register unterhalb der Ortsnamen zu finden.

Titulatur und Standesbezeichnungen
der Personen werden möglichst genau übernommen, die Originalschreibweisen werden als Varianten vermerkt, Beispiel »edler«, »armiger«. Unechte Verwandtschaftsbeziehungen, die lediglich eine bestimmte Wertschätzung ausdrücken, werden im Regest in Parenthesen beigefügt. Beispiel: mein »lieber Neffe«.

Überschreibungen und diakritische Zeichen
Überschriebene Buchstaben und Zeichen können aus technischen Gründen nicht widergegeben werden, notfalls werden sie in <> hinter die überschriebenen Buchstaben gesetzt (Beispiel: gu<o>te, sy<e>te u.ä.).

Kürzungen
Die Auflösung von Kürzungen werden im Text in runden Klammern gegeben. Es wird, wenn keine anderen Gründe dagegensprechen, in hochdeutscher Sprache aufgelöst (Beispiel: »schulth(eiß)«, »vorg(eschriebenen)« u.ä.). Abkürzungen für Maß-, Münz- und Gewichtsbezeichnungen werden in Normalschreibweise aufgelöst, in Zweifelsfällen die Originalschreibweise kursiv wiedergegeben.

Zahlen
Römische Zahlen werden in arabische Ziffern aufgelöst. Schreibweisen für halbe Werte werden als Bruch »1/2« wiedergegeben. In Ziffern gesetzte Monatsbezeichnungen werden aufgelöst. (Beispiel: 7bris = September)

Anmerkungen
Alle Anmerkungen (sachliche und textkritische) werden im Text mit Buchstaben [a], [b] usw. versehen und im Anmerkungsapparat ausgeführt.

Hinzufügungen durch die Bearbeiter
Sämtliche Hinzufügungen der Bearbeiter werden in eckige Klammern gesetzt. Ein [!] in eckigen Klammern weist auf offensichtliche Fehler in der Vorlage hin.

Georeferenzierung
Wenn möglich, werden die die geographischen Kordinaten von Orten und Örtlichkeiten festgestellt und in einer Open-Street-Map dargestellt.

Die Technik gibt es vor: Wenn innerhalb eines Datensatzes die Geodaten einer bestimmten Örtlichkeit nicht bestimmt und markiert werden können, wird die Ausgabe einer Karte zu den geographischen Bezügen im Ganzen verhindert. Deshalb müssen auch für solche Örtlichkeiten, deren Lage nicht ermittelt werden konnte, Geodaten hinterlegt werden. Als Behelfslösung werden deshalb die Geodaten eines benachbarten »Bezugsortes« markiert und ein entsprechender Hinweis (»Die genaue Lage der Örtlichkeit muss noch ermittelt werden« o. ä.) aufgenommen.
Als Bezugsorte wurden gewählt:

Zur Zeitrechnung im Erzstift Mainz

Als die Gelehrten des römischen Herrschers Gaius Julius Caesar († 15.3.44 v. Chr.) im Jahr 45 v. Chr. den julianischen Kalender im römischen Reich einführten, berechneten sie die Länge eines Jahres mit 365 Tagen und 6 Stunden. In Wirklichkeit ist das Jahr, das wurde erst im 16. Jahrhundert so herausgefunden, aber 11 Minuten und 14 Sekunden kürzer. Im Laufe der Jahrhunderte ergab sich damit eine Differenz zwischen Julianischen Kalender und den Jahreszeiten, die im 16. Jahrhundert zehn Tage betrug. Diesen Umstand, der Auswirkungen auf die im Christentum so wichtigen Festlegungen des Osterfestes hatte, beseitigte Papst Gregor XIII. (1572 bis 1584) im Jahr 1582.

Die Kirchenversammlung von Mainz erklärte im Jahr 813 den 25. Dezember offiziell zum Geburtstag Christi. Seitdem fiel im Bereich des Erzbistums Mainz (stilus Moguntinus) und seiner Suffraganbistümer der Jahresanfang auf den 25. Dezember.

Die Stadt Frankfurt war schon in der 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts zum 1. Januar-Stil übergegangen{Grotefend (S. 12 Anm. 3)}, der sich dann, wohl unter Frankfurter Einfluss, in der kurmainzischen Kanzlei und im Gebiet der Landgrafen von Hessen seit etwa 1280 weitgehend durchsetzte. Für die Regestierung der Ingrossaturbücher ab dem Jahr 1374 wird demnach, wenn keine zwingenden Gründe auf den Weihnachtsstil hinweisen, der Jahresanfang auf den 1. Januar gelegt.

Im Jahr 1582 fand die erste Tag-und-Nacht-Gleiche bereits am 11. März statt. Um diesen Tag (Frühlingsanfang) wieder auf den 21. März zu bringen und Ostern wieder am »richtigen« Tage feiern zu können, bestimmte Papst Gregor (Gregorianische Kalenderreform), dass im Jahre 1582 zehn Tage übersprungen werden sollten (auf den 4. Oktober sollte unmittelbar der 15. Oktober folgen). Das Erzbistum Mainz führte den neuen Kalender im November ein und »sprang« vom 11. auf den 22. November. Folglich gab es in mainzischen Urkunden die Tage 12-21. November 1582 nicht. Der 25. Dezember blieb der Tag, an dem die Geburt Jesu gefeiert wurde.

Die alte Regelung der Schalttage (alle durch 4 teilbaren Jahre sind Schalttage) wurde ebenfalls geändert, um künftigen Differenzen vorzubeugen. Alle nicht durch 400 teilbaren vollen Jahrhunderjahre, also die Jahre 1700, 1800, 1900 und 2100 wurden zu Normaljahren erklärt. Die Jahre 1600 und 2000 sind dagegen Schaltjahre geblieben.

Der eigentliche Schalttag war seit der julianischen Kalenderreform der 24. Februar, der einfach doppelt begangen wurde. Dies kann bei der Bestimmung kirchlicher Feiertage und Namenstage von Bedeutung sein. Im deutschen Mittelalter wird in Schaltjahren nach dem 29. Februar ein weiterer Tag in den Kalender eingefügt.

Zwischen 1582 und 18. Februar 1700 wurden der alte (julianische) Stil und der neu (gregorianische) Stil mancherorten überhaupt nicht oder nebeneinander verwendet. Die protestantischen Länder Deutschlands weigerten sich zunächst, den neuen Kalender zu übernehmen und blieben noch bis 1700 beim Julianischen Kalender. Erst dann wurde ein »verbesserter Kalender« eingeführt, der sich aber vom Gregorianischen Kalender durch die Bestimmung des Ostertages unterschied. Erst seit 1776 bestimmen evangelische und katholische Christen Ostern wieder auf die gleiche Weise.

Wird nach »altem Stil« gerechnet (so etwa in allen schwedischen Aktenstücken bei Brück, Regesten Rheinhessen), sind in den ersten Wochen des Monats stets 10 Tage hinzuzuzählen, um die Daten des »neuen Stils« zu erhalten. Im letzten Drittel des Monats wechselt die Umrechnung ggf. in den neuen Monat.