Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 302v [02]

Datierung: 1. September 1396

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz regelt die Rückzahlung von Schulden bei dem Geistlichen Johann, Propst, und seinem Kloster Lorsch.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] schuldet dem Geistlichen Johann, Propst, und seinem Kloster Lorsch (Lorsche) 450 Gulden, die Johann ihm bezahlt hatte. Die Rückzahlung ist schon lange überfällig. Der Propst hat dem Erzbischof aber eine Zahlungsfrist bis zum kommenden Martinstag [11. November] eingeräumt. An diesen Termin will der Erzbischof sich halten.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Bensheim ipso die sancti Egidii confessoris ... [13]96.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 302v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4017 (Zugriff am 19.04.2024)