Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 299 [01]

Datierung: 6. Februar 1395

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz schuldet dem Edelknecht Rabe von Talheim 76 Gulden.

Vollregest:

Erzbischof Konrad [von Mainz] schuldet seinem "lieben Getreuen" dem Edelknecht Rabe (Rafe) von Talheim 76 Gulden, die dieser ihm bar geliehen hat. Der Erzbischof verspricht, das Geld kommende Ostern zurückzuzahlen.

Als Sicherheit seines Versprechen setzt der Erzbischof Bürgen, nämlich die beiden Ritter Eberhard (Ebirhard) von Neipperg (Nyperg) und Diether (Dyether) von Gemmingen sowie Hofwart (Hoffwart) von Sickingen gen. Nachtschade, seine "lieben Getreuen".

Kommt Mainz in Zahlungsverzug können Rabe und seine Erben die Bürgen schriftlich oder mündlich mahnen, die dann binnen 8 Tagen jeder einen Knecht und ein Pferd ins Einlager (in leistunge) nach Heilbronn (Heilprunnen) in eine ihnen angewiesene öffentliche Herberge so lange entsenden müssen, bis die Schuld samt möglicher im Mahnverfahren entstandener Kosten bezahlt sind. Ausfallende Pferde sind zu ersetzen.

Der Erzbischof verspricht seinen Bürgen, sie gütlich aus der Pfandschaft zu lösen und dabei schadlos zu halten und kündigt sein Siegel an. Die Bürgen bekennen sich zu ihren Pflichten und versprechen gute Bürgen zu sein. Sie kündigen ihre Siegel an.

- Datum Herboczheim feria sexta post diem Purificatio beate Marie virginis ... [13]95.

Per Ny. von Kaub (Cuba).

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 299 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4001 (Zugriff am 19.04.2024)