Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 299v [01]

Datierung: 3. Februar 1395

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz schuldet Hans Jsenhut, Bürger zu Heilbronn, 140 Gulden.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] schuldet Hans Jsenhut (Jsenhüt), Bürger zu Heilbronn (Heilprunn), bzw. dessen Erben 140 Gulden. Der Erzbischof verspricht auch im Namen seines Stiftes, das Geld am kommenden Georgstag [23. April] zu bezahlen.

Als Sicherheit seines Versprechens stellt der Erzbischof Bürgen, nämlich Contze Ohsenberg, Hans Fuhs (Füsch) und Heincze Hulswecke (Hulsewecke), Bürger zu Weinsberg.

Kommt Mainz in Zahlungsverzug, können die Gläubiger die Bürgen mündlich oder schriftlich mahnen, die dann binnen 8 Tagen persönlich Einlager halten (infaren leisten) müssen oder aber jeder einen Knecht und ein Pferd nach Heilbronn (Heilprunn) in das Haus des Hans Jsenhut so lange entsenden müssen, bis die Hauptschuld bezahlt ist. Ausfallende Pferde sind zu ersetzen. Pflichtvergessene Bürgen können von den Gläubigern an ihrem gesamten Besitzstand mit oder ohne Gericht gepfändet werden. Stirbt ein Bürge oder geht außer Landes, muss der Erzbischof nach Ermahnung binnen 14 Tagen gleichwertigen Ersatz stellen. Geschieht dies nicht, müssen die anderen Bürgen so lange Einlager leisten.

Der Erzbischof verspricht seinen Bürgen, sie gütlich aus der Pfandschaft zu lösen und dabei schadlos zu halten. Er kündigt sein Siegel an. Die Bürgen bekennen sich zu ihren Pflichten und versprechen gute Bürgen zu sein. Contze Ohsenberg und Hans Fuhs kündigen auch für Heincze Hulswecke, der über kein Siegel verfügt, ihre Siegel an, wozu Heincze sein Einverständnis gibt.

- Datum Wynsperg in castro ipso die beati Blasii martyris ... [134]96.

Per Ny. von Kaub (Cuba).

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 299v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4000 (Zugriff am 19.04.2024)