Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 300 [01]

Datierung: 2. Februar 1395

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz schuldet Machtolff von Mensheim dem älteren und dessen Ehefrau Anne von Neuenstein und deren Erben 110 Gulden.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] schuldet Machtolff von Mensheim dem älteren und dessen Ehefrau Anne von Neuenstein (Nuwenstein) und deren Erben 110 Gulden. 60 Gulden haben sie ihm geliehen, 50 Gulden schuldet er ihnen für einen Hengst, den er bei ihnen gekauft hat. Der Erzbischof verspricht, das Geld am kommenden Walpurgistag [1. Mai] in der Stadt Heilbronn in einer ihm angewiesenen öffentlichen Herberge zu bezahlen.

Als Sicherheit stellt der Erzbischof ihnen Bürgen, nämlich den Ritter Diether Rüdt (Rudden), Gotze von Adelsheim (Adolczheim), den erzbischöflichen Amtmann zu Weinsberg (Winsperg) und Endres von Weiler (Wyler), seine "lieben Getreuen".

Gerät Mainz in Zahlungsverzug, können die Gläubiger die Bürgen mahnen, die dann jeder einen Knecht und ein Pferd binnen 8 Tagen in die Stadt Heilbronn (Heilprunn) in eine ihnen angewiesene öffentliche Herberge so lange ins Einlager (inne leisten) reiten müssen, bis die Schuld beglichen ist. Ausfallende Pferde sind zu ersetzen.

Der Erzbischof verspricht seinen Bürgen, sie gütlich aus der Pfandschaft zu lösen und dabei schadlos zu halten. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. Die Bürgen bekennen sich zu ihren Pflichten und versprechen gute Bürgen zu sein. Sie kündigen alle ihre Siegel an.

- Datum Winsperg ipso die Purificatio beati Marie virginis ... [13]95.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 300 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3999 (Zugriff am 25.04.2024)