Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 297v [03]

Datierung: 1396

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz gibt dem Sigelman Duphuß von Worms die Erlaubnis, seine Tochter in den verpfändeten Zehnten von sieben Mansmat Wiesen zu Bierstadt einzusetzen.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass die erzbischöflichen Amtleute für ihn dem Sigelman Duphuß von Worms sieben Mansmat Wiesen zu Bierstadt (Berstad) per Gerichtsentscheid "aberclagent" haben. Sie sind nach Gerichtsrecht zu Bierstadt darin eingesetzt worden. Streitgegenstand war der verpfändete Zehnte, den Sigelman für den Erzbischof von den genannten Wiesen einzunehmen hatte. Eingedenk der "besonderen Liebe und Freundschaft", die der Erzbischof zu Sigelman hegt, gibt er ihm kraft dieser Urkunde die Erlaubnis, seine Tochter die Zehnteinkünfte anzuweisen. Der Erzbischof behält sich aber die Zehnteinnahmen aus den sieben Mansmat vor.

- Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum anno [13]96.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 297v [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3998 (Zugriff am 29.03.2024)