Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 295v [03]

Datierung: 12. November 1395

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz teilt der Stadt Fritzlar mit, dass er den Weinzapf, den seine Amtsvorgänger der Stadt als allgemeines Baugeld überlassen hatten, widerruft.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] schreibt an Bürgermeister, Schöffen und Gemeinde von Fritzlar (Friczlar). Er teilt ihnen mit, dass er den Weinzapf (winczappe), den seine Amtsvorgänger der Stadt als allgemeines Baugeld (zu deme gemeyne buwe unser stad) überlassen hatten, kraft dieser Urkunde widerruft. Ab sofort dürfen alle Bürger der Stadt Wein ausschenken und verkaufen, müssen dem Erzbischof aber nach altem Herkommen Ungeld bezahlen.

- Datum Eltevil in crastino beati Martini nostri patroni ... [13]95.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 295v [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3981 (Zugriff am 16.04.2024)