Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 293v [01]

Datierung: 19. November 1395

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz quittiert der Stadt Frankfurt über 1.800 Gulden.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt, das seine "lieben Besonderen" Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt (Franckfurt) ihm jene 1.800 Gulden bezahlt haben, die sie am vergangenen Martinstag [11. November] hatten bezahlen sollen. Es geht um eine Schlichtung (rijtünge), die die Stadt mit ihm und dem Stift [Mainz] vereinbart und schriftlich fixiert hatte. Der Erzbischof quittiert den Erhalt des genannten Betrages.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

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Keine

Metadaten

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Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 293v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3962 (Zugriff am 16.04.2024)