Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 289v [01]

Datierung: 1396

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz schuldet dem Ritter Herman von Karben 380 Gulden.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] schuldet dem Ritter Herman von Karben (Carben) und seinen Erben 380 Gulden, namentlich 200 Gulden, die er ihm vergangenen Martinstag [11. November] hätte bezahlen sollte und 180 Gulden für im Dienst für das Mainzer Stift verlorenen Pferde und Korn, dass Herman ihm geliehen hat. Der Erzbischof will ihm nun 200 Gulden in dem kommenden Ostertagen bezahlen, die restlichen 180 Gulden an Pfingsten danach. Geschieht dies nicht, kann Herman die Bürgen und Geiseln zum Einlager auffordern.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. Er bittet seinen Bruder Engelhard von Weinsberg (Winsperg) zur Bekräftigung ebenfalls sein Siegel anzuhängen, was dieser zusagt.

- Datum etc. [a] 

Quellenkommentar:

[a] Die Zuordnung zum Jahr 1396 ergibt sich aus der Stellung der Abschrift innerhalb des Ingrossaturbuches.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 289v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3945 (Zugriff am 25.04.2024)