Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 286v [01]

Datierung: 26. März 1396

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz weist die Stadt Bingen an, dem Ritter Johann Kemmerer genannt von Dalberg und dessen Ehefrau Else jedes Jahr 130 Gulden und 55 Schillinge Heller vom erzbischöflichen Teil des Ungeldes in Bingen auszuzahlen. 

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] hat mit Willen und Wissen des Mainzer Domdekans Eberhard (Ebirhard) und des Kapitels des Stiftes Mainz (Meincze) die Bürgermeister, Schultheißen, Schöffen, den Rat und die Bürger seiner Stadt Bingen angewiesen, von seinem Teil des erzbischöflichen Ungeldes in Bingen, dem Ritter Johann Kemmerer genannt von Dalberg (Talbürg) und dessen Ehefrau Else jedes Jahr 130 Gulden und 55 Schillinge Heller auszuzahlen. Die Jahreszahlung soll nur so lange erfolgen, wie das Ehepaar lebt. Diesbezüglich haben Johann und Else vom Erzbischof und seinem Stift eine besiegelte Urkunde erhalten. Geht an Ungeld mehr als die verpfändete Summe ein, steht der Überschuss dem Erzbischof und seinem Stift zu Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. Dekan Eberhard und das Domkapitel kündigen zum Zeichen ihres Einverständnisses das Kapitelsiegel an.

- Datum Maguncie in die Palmarum ... [13]96.
Per Jo. Wulfrichshagen (Wulph).

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 286v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3942 (Zugriff am 29.03.2024)