Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 287v [01]

Datierung: 4. Oktober 1395

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz regelt die Rückzahlung von Schulden bei dem Edelherrn Ulrich Herr zu Hanau.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] hat sich bei seinem "lieben Neffen und Getreuen", dem Edelherrn Ulrich Herr zu Hanau (Hanauwe) 200 Gulden geliehen, die er an seinen "lieben Getreuen", den Ritter Friedrich (Frideriche) von Reifenberg (Ryffinberg) weitergeleitet hat, der ihn wegen einer nicht bezahlten Schuld mit Einlager gedroht hat (vff vns in leistünge gemant hatte). Der Erzbischof will Graf Ulrich die 200 Gulden am kommenden Martinstag [11. November] bzw. spätestens bis 14 Tagen danach zurückzahlen.

Der Erzbischof setzt dem Grafen Geiseln: Schenk Eberhard (Ebirhard) Herr zu Erbach (Erpach) und seinen "Oheim" Konrad (Conrad) von Bickenbach sowie Wigand (Wygand), den Sohn des Ritters Johan von Stockheim (stogheim).

Kommt Mainz in Zahlungsverzug kann Graf Johan die Geiseln mündlich oder schriftlich mahnen, die such dann unverzüglich persönlich nach Windecken (Wonnecke) oder Hanau (Hanauwe) in eine ihnen angewiesene öffentliche Herberge begeben müssen. Die Geiseln müssen jeder einen Knecht und zwei Pferde mitbringen und so lange Geiselschaft halten, bis die ausstehende Schuld bezahlt ist.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. Die Geiseln bekennen sich zu ihren Pflichten und versprechen, gute Geiselschaft zu leisten. Schenk Eberhard und Konrad von Bickenbach kündigen ebenfalls ihre Siegel an. Wigand von Stockheim bittet, da er über kein eigenes Siegel verfügt, seinen Vater Johann von Stockheim, sein Siegel anzuhängen, was dieser zusagt.

- Datum ... 1395 ipso die beati Francisci

Per Jo Wulfrichshagen (Wulph).

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 287v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3932 (Zugriff am 28.03.2024)