Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 280 [01]

Datierung: 6. August 1395

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz bestätigt, dass Heinrich von der Linden, Propst in Nörten, und dessen Bruder Hans mit seinem Einverständnis ein Burglehen zu Gieboldehausen von Ryncke von Bültzingslöwen gekauft haben.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass seine "lieben Andächtigen und Getreuen" Heinrich von der Linden (Lynden), Propst in Nörten (Northen) und dessen Bruder Hans mit seinem Einverständnis ein Burglehen zu Gieboldehausen (Gyboldehusen) von Ryncke von Bültzingslöwen (Bulczingesleiben) gekauft haben. Er leiht kraft dieser Urkunde ihnen und ihren Lehensreben das Burglehen. Hans trägt das Lehen auch für seinen [geistlichen] Bruder. Er hat den Lehenseid geleistet und viel das Lehen "mit truwen eiden seßen vnd diensten" verdienen wie Lehnrecht und Gewohnheit dies besagen. Der Erzbischof behält sich sein Recht, das seines Stiftes und das seiner Mannen und Burgmannn an dem Lehen vor. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. Datum ut supra [Maguncie feria sexta post diem Inventionis sancti Stephani prothomartiris ... [13]95].

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 280 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3917 (Zugriff am 29.03.2024)