Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 278 [03]

Datierung: 30. Mai 1395

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz sagt postum Erwin und Emerich, die Inhaber des Sequesters bezüglich der Kirche in Dieburg,  von jeglicher Zahlungspflicht los.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass er das Sequester bezüglich der Kirche in Dieburg (Dypurg) so, wie das der Papst befohlen hatte, dem mittlerweile verstorbenen Erwin, ehemals Kantor (senger) im Stift Aschaffenburg und dann dem Emerich (Emericus), ehemals erzbischöflicher Keller in Dieburg, anbefohlen habe. Erwin hat in seinem Testament das Sequester zurückgegeben (gereicht) und 97 ½ Gulden bezahlt. Der Erzbischof sagt postum Erwin, seinen Testamentarius und auch den ehemaligen Keller Emerich jeglicher Zahlungspflicht "quijt ledig vnd lois. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Aschaffenburg ipso die Penthecosten ... [13]95.

Wernher Rode.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 278 [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3915 (Zugriff am 29.03.2024)