Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 278 [04]

Datierung: 17. März 1395

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz kommt mit Schenk Konrad von Erbach, Domherr in Mainz und Würzburg, bezüglich aller Forderungen gütlich überein, die ihm seit den Tagen des erzbischöflichen Amtsvorgängers bis auf den heutigen Tag entstanden sind. 

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] ist mit Schenk Konrad (Conrad) von Erbach (Erpach), Domherr in Mainz (Meincze) und Würzburg (Wirczpürg), seinem "lieben Andächtigen und Getreuen" bezüglich aller Forderungen (schult koste schaden czerunge hengeste vnd pferde) usw. gütlich übereingekommen, die ihm seit den Tagen des erzbischöflichen Amtsvorgängers bis auf den heutigen Tag entstanden sind. Der Erzbischof muss ihm demnach 70 Gulden bezahlen, was er bzw. das Stift in den Tagen der kommenden Frankfurter (Franckenfurter) Herbstmesse zu tun verspricht. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Maguncie feria quarta post Dominicam Oculi ... [13]95.

In gleicher Form wurde dem Volknand von Eichelsheim (Eychelczheim) eine Urkunde über 20 Florentiner Gulden ausgestellt, die der Erzbischof in gleicher Weise bezahlen wollte. Revers und Quittung wurden entsprechend ausgestellt. Jo Cassel.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 278 [04], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3912 (Zugriff am 19.04.2024)