Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 275 [01]

Datierung: 29. Juni 1395

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz nimmt die Abrechnung seines Ehrenfelser Zollschreibers Degenhard über alle Einnahmen an Gülten und Gefällen des Schlosses Ehrenfels und des dortigen Zolls für die Zeit vom 17. Januar 1394 bis zum 17. Januar 1395 entgegen.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] nimmt die Abrechnung seines Zollschreibers zu Ehrenfels (Erenfels), seines "lieben Getreuen" Degenhard entgegen. Abgerechnet werden alle Einnahmen an Gülten und Gefälle des Schlosses Ehrenfels und des Zolls sowie alle dortigen Ausgaben in der Zeit vom Anthoniustag 1394 [17. Januar] bis zum gleichen Tag des Jahres 1395.

Degenhard bleibt dem Erzbischof schuldig: an Korn 208 Malter, an Weizen 24 Malter, an Hafer 83 Malter, an Wein 8 Fuder 2 Ohm und 4 Viertel. Der Erzbischof bleibt seinem Schreiber 32 Gulden 16 Schillinge schuldig.

Sollte in Degenhardts Rechenbüchern oder sonst wie etwas vergessen worden sein, müssen beide Seiten dies nachentrichten ohne dass diese Abrechnung davon beeinträchtigt wird.

Zeugen dieser Abrechnung waren die erzbischöflichen "lieben Getreuen" Wigand (Wygand) von Assenheim (Assinheim), Landschreiber im Rheingau (Ringauwe), und der Küchenmeister Conrad von Assenheim. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Erenfels ipso die beatorum Petri et Pauli apostolorum ... [13]95.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 275 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3911 (Zugriff am 29.03.2024)