Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 271v [04]

Datierung: 3. April 1395

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz kommt mit Hartman von Hattstein bezüglich aller Forderungen überein.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] ist mit Hartman von Hattstein (Hatzstein) bezüglich aller Forderungen übereingekommen, die Hartman an ihn und das Stift Mainz (Meincze) bis auf den heutigen Tag stellen konnte. Es geht vor allem um den Dienst, den Hartman Erzbischof und Stift bisher geleistet hat und künftig noch leisten soll. Der Erzbischof ist ihm demnach 50 Gulden schuldig, die er bzw. das Stift in den Tagen der kommenden alten Frankfurter (Franckenfurter) Herbstmesse bezahlen will. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Bensheim in die Palmarum ... [13]95. 

Wulfrichshagen (Wulph).

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 271v [04], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3888 (Zugriff am 28.03.2024)