Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 272 [01]

Datierung: 4. März 1395

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz kommt mit dem Ritter Diether Rüdt wegen dessen Dienst und aller Forderungen überein, die Diether seit den Tagen des erzbischöflichen Amtsvorgängers im Dienst für das Stift Mainz entstanden sind.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] ist mit dem Ritter Diether Rüdt (Rudden), seinem "lieben Getreuen" wegen dessen Dienst und aller Forderungen (koste schaden verluste czerunge hengeste pherde) und sonstigen Ansprüche übereingekommen, die Diether seit den Tagen des erzbischöflichen Amtsvorgängers im Dienst für das Stift Mainz bis auf den heutigen Tag entstanden sind. Der Erzbischof bleibt ihm demnach 300 Gulden schuldig, von denen er bzw. das Stift [Mainz] 150 Gulden am kommenden Martinstag [11. November] und den Rest ein Jahr später bezahlen will. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Gernsheim feria sexta ante Dominicam Reminiscere ... [13]95.

Wulfrichshagen (Wulph).

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 272 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3880 (Zugriff am 28.03.2024)