Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 263v [02]

Datierung: 2. Februar 1395

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz verleiht dem Diether Geuwin von Heilbronn ein Burglehen.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] hat dem Diether Geuwin von Heilbronn (Heilprunnen), seinem »lieben Getreuen«, dem Vormund der beiden Brüder Hans und Jrdel Erlenwin, Kindern des verstorbenen Hans Erlenwin, aus besonderer Gnade solche Burglehen geliehen, die der verstorbene Vater als mainzische Lehen besessen hat, namentlich ein Fuder Weingeld auf dem Zehnten zu Erlenbach, das den Brüdern bzw. ihrem Vormund jedes Jahr zur Weinlese (in dem herbiste) zu fallen soll. Diether hat gelobt und geschworen, treu und hold zu sein. Diether soll das Lehen mit truwen eiden seßen vnd diensten auf dem erzbischöflichen Schloss (sloßs) Scheuerberg (Schürberg) verdienen, wie dies Lehnrecht und Gewohnheit besagen, aber nur so lange, bis die Brüder erwachsen geworden sind. Dann sollen sie beide oder aber nur der ältere das Burglehen von Mainz empfangen und den Lehnseid leisten. Der Erzbischof behält sich sein Recht und das seiner Mannen und Burgmannen vor und kündigt sein Siegel an.

- Datum Winsperg jn die Purificationis beate Marie virginis ... [13]95.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 263v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3864 (Zugriff am 28.03.2024)