Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 269v [01]

Datierung: 7. Januar 1395

Quelle

Aussteller:

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz nimmt Ritter Johann von Löwenstein zu seinem rade und hofegesinde an. 

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] anerkennt die treuen Dienste, die sein "lieber getreuer", der Ritter Johann von Löwenstein (Lewenstein), ihm und dem Stift Mainz bisher geleistet hat und künftig leisten soll. Deshalb und aus besonderer Gnade hat er ihn zu seinem rade und hofegesinde angenommen. Damit er sein Amt umso besser ausfüllen kann, verschreibt ihm der Erzbischof kraft dieser Urkunde bis auf Widerruf eine jährliche Gülte am Zoll Ehrenfels (Erenfels). 50 Gulden sollen ihm am St. Georgstag [23. April] zufallen und 50 Gulden am Martinstag [11. November]. Der Ehrenfelser Zollschreiber erhält hiermit entsprechende Anweisung. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Maguncie in crastino Epiphanie Domini ... 1395.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 269v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3862 (Zugriff am 19.04.2024)