Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 258 [02]

Datierung: 1394

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz schuldet dem Ritter Egenolff von Schellenberg und dessen Ehefrau Katherine bzw. deren Erben 150 Gulden, Mainzer Währung.

Vollregest:

L(itte)ra dt(a) Egenolff von Schellenb(er)g militi sup(er) 150 florenis.

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] schuldet dem Ritter Egenolff von Schellenberg und dessen Ehefrau Katherine (Catherine) bzw. deren Erben 150 Gulden, Mainzer (Meintze) Währung wegen eines Hofes, den er von ihnen gekauft hat. Dieser Hof liegt in der Stadt Mainz und wird das "Rodehus" genannt. der Erzbischof, sein Amtsnachfolger oder das Stift Mainz wollen das Geld in den Tagen der alten Frankfurter (Frangfurter) Messe zwischen den beiden Frauentagen [15. August bis 9. September] bezahlen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum [1].

Quellenkommentar:

[1] Die Zuordnung zum Jahr 1394 ergibt sich aus der Stellung der Abschrift innerhalb des Ingrossaturbuches.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 258 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3835 (Zugriff am 27.04.2024)