Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 255v [01]

Datierung: 14. Juli 1394

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz entbindet Herzog Otte von Braunschweig aller Bündnisse und Burgfrieden bezüglich der Schlösser und Städte Rotenburg, Melsungen und Niedenstein.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] entbindet, mit Willen und Wissen des Mainzer Domdekans Eberhard (Ebirhard) und des Mainzer (Meintze) Domkapitels, Herzog Otte von Braunschweig (Brunswig), den Sohn des verstorbenen Herzogs Ernst, aller Bündnisse und Burgfrieden, die die erzbischöflichen Amtsvorgänger und das Stift Mainz mit ihm bezüglich der Schlösser (sloße) und Städte Rotenburg (Rodenberg), Melsungen (Milsungen) und Niedenstein (Nydenstein) auf Veranlassung ihrer beider Amtleute geschlossen haben. Herzog Otte wird aufgefordert, die Schlösser und Städte dem Landgrafen Hermann von Hessen zu überlassen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. Domdekan Eberhard und das Kapitel kündigen zum Zeichen ihres Einverständnisses das Kapitelsiegel an.

[ohne Datum] [1]

Eine gleiche Urkunde wurde dem Landgrafen Balthasar, Markgraf zu Meißen, ausgestellt.

Quellenkommentar:

[1] Die undatierte Abschrift dürfte auf denselben Tag zu datieren sein, wie die anderen in dieser Angelegenheit ausgestellten Urkunden.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 255v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3833 (Zugriff am 28.03.2024)