Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 253 [02]

Datierung: 14. Juli 1394

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Landgraf Hermann von Hessen bestätigt Unterredungen, dass die bisher noch nicht freigelassenen Gefangenen beider Parteien, die ohne Fehdeerklärung eingesperrt sind, nun freigelassen werden sollen.

Vollregest:

Landgraf Hermann von Hessen bestätigt Unterredungen, dass die bisher noch nicht freigelassenen Gefangenen beider Parteien, die ohne Fehdeerklärung eingesperrt sind, nun freigelassen werden sollen. Man will ein paritätisch besetztes Vierergremium mit Godfrid von Schweinsberg (Sweinsberg) als Übermann als allein zuständiges Schlichtungsgremium einsetzten. Diese sollen bis Weihnachten an den Malstätten zwischen Fritzlar und Gudensberg (Gudensperg), an denen die Erzbischöfe und Landgrafen ihre Tage abzuhalten pflegen, für beide Seiten verbindliche Absprachen treffen. Was den Edelknecht Bernhard von Dalwihk (Talig) betrifft, ist die Angelegenheit für den Landgrafen erledigt. Das Schlichtungsgremium soll auch die noch strittige Sache der Amöneburger (Ameneburg) mit Crafft Schurensloßes verhandeln. Sollte darüber Streit entstehen, verspricht der Landgraf, Crafft und seine Helfer so lange nicht bei sich aufzunehmen.

Der Landgraf kündigt sein Siegel an.

- Datum Frangfordie feria tertia post diem beate Margarete virginis ... 1394.

Der Erzbischof hat einen Revers ausstellen lassen.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 253 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3827 (Zugriff am 25.04.2024)