Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

787 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 580.

StA Wü, MIB 12 fol. 251 [02]

Datierung: 14. Juli 1394

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Landgraf Hermann von Hessen bekennt, dass er sich mit der Mannen und Burgmannen zu Melsungen gütlich geeinigt und gesühnt hat.

Vollregest:

[Landgraf] Hermann [von Hessen] bekennt, dass er sich mit der Mannen und Burgmannen zu Melsungen (Milsungen) gütlich geeinigt und gesühnt hat. Aller Streit ist hiermit beigelegt. Der Landgraf wird sie in Zukunft schützen und schirmen, wie er es seinen eigenen Mannen und Burgmannen schuldig ist. Ihre Güter und ihre erbten Lehensollen nicht angetastet werden. Der Landgraf kündigt sein Siegel an.

- Datum ut supra [Francfordie feria tertia post diem beati Margarete virginis ... 1394].

Gleiche Briefe wurden den Burgmannen auf Rotenburg (Rodenb(er)g) und Niedenstein (Nydenstein) gegeben.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 251 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3821 (Zugriff am 29.03.2024)