Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 251 [01]

Datierung: 14. Juli 1394

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Landgraf Hermann von Hessen bekennt, dass er sich mit den Mannen, Burgmannen und Bürgern der Schlösser und Städte Rotenburg, Melsungen und Niedenstein geeinigt hat.

Vollregest:

- Hessen vergleichung mit den burgmanne zu Rotinberg, Milsungen vnnd Nydenstein.

Landgraf Hermann von Hessen (Hessin) bekennt für sich und seine Erben, dass er sich mit den Mannen, Burgmannen und Bürgern der Schlösser (sloße) und Städte Rotenburg (Rotinberg) [Fulda], Melsungen (Milsungen) und Niedenstein (Nydenstein) geeinigt hat, und aller Streit (zweytracht und missehellunge) bis auf den heutigen Tag beigelegt ist. Es werden keine Forderungen gestellt, der Landgraf wird sie in Zukunft schützen und schirmen, ihre Besitzstände achten. Sollten Mannen, Burgmannen und Bürger des Mainzer Erzbischofs Konrad Hab und Gut in den genannten Gemeinwesen besitzen, will der Landgraf sie in ihrem Besitz belassen. Das hat er dem Erzbischof an Eides statt gelobt. Der Landgraf kündigt sein Siegel an.

- Datum Francfordie feria tertia post diem beati Margarete virginis ... 1394.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 251 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3820 (Zugriff am 16.04.2024)