Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 249v [02]

Datierung: 29. September 1394

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz verleiht Meckeln von Brauneck, Klosterjungfrau zu Gandersheim und Nichte des verstorbenen Dompropstes Endres von Brauneck, lebenslang eine jährliche Gülte.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] anerkennt die treuen Dienste, die sein "lieber Oheim", der verstorbene Mainzer (Meincze) Dompropst Endres von Brauneck (Brunecke) ihm und dem Stift geleistet hat. Da er sich dem Endres postum verpflichtet fühlt, "vmb abgeborner liebe willen" und weil Endres seine Hinterlassenschaft dem Erzbischof angedeihen lassen hat, hat er der Nichte (bruder tochter) des Endres, Meckeln von Brauneck, seiner "lieben Mume", Klosterjungfrau zu Gandersheim, als Ausgleich der Schulden, die der Erzbischof noch bei Endres hatte, lebenslang eine jährliche Gülte in Höhe von 15 Gulden verliehen, die jeweils am Martinstag [11. November] zu zahlen ist. Damit sind alle Forderungen abgegolten.

Der Erzbischof weist Ludwig von Bensfurt (Bensfurte), den erzbischöflichen Provisor in Erfurt (Erffurte), seinen "lieben Getreuen" bzw. dessen Amtsnachfolger an, die 15 Gulden jedes Jahr in das Kloster Gandersheim zu liefern. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum ... [13]94 die beati Michael.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 249v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3814 (Zugriff am 19.04.2024)