Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 246 [01]

Datierung: 1394

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz rechnet mit Alheide, der Witwe des verstorbenen Bernhard Nygebur, Bürgerin zu Frankfurt, über alle Schulden ab, die bis auf den heutigen Tag noch nicht beglichen sind. 

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] rechnet mit Alheide, der Witwe des verstorbenen Bernhard Nygebur, Bürgerin zu Frankfurt (Francfurt) über alle Schulden ab, die bis auf den heutigen Tag noch nicht beglichen sind. Der Erzbischof ist ihr noch 244 Gulden und 3 Turnosen für Korn und Weizen schuldig, die Bernhard ihm in das Schloss Lahnstein (Lanstein) hatte liefern lassen. Weiterhin sind 120 Gulden offen für geliehenes Geld auf erzbischöfliche Kleinode, güldene Ringe mit eingearbeiteten edlen Steinen. Nicht bezahlt ist Küchenspeise, namentlich Stockfische, Speck, Fleisch und anderes, die der Erzbischof auf den Zug (reise) nach Hattstein (Hatzstein) zusammen mit seinen Verbündeten verzehrt hatte, dann Ausgaben für zwei Tonnen Hering, zwei Tonnen Rheinfische (Rinfisches) und ein "firteil" Stockfisch, die der erzbischöfliche Küchenmeister bei anderer Gelegenheit für den Erzbischof genommen hatte.

Diese offenen Gelder betragen zusammen 33 Gulden. Alles zusammengerechnet ist der Erzbischof der Alheide noch 592 Gulden 6 Schillinge Heller, Frankfurter (Franckfurter) Währung schuldig. Diese Auszahlung dieses Geldes legt der Erzbischof kraft dieser Urkunde auf einen Turnosen am Zoll Lahnstein (Lanstein). Alheide und ihre Erben dürfen die Gelder gegen Quittung aus dem Turnosen auf Abschlag so lange einnehmen, bis die Schuld getilgt ist. Der Erzbischof gibt seinem Zollschreiber Walther bzw. dessen Amtsnachfolger entsprechende Anweisung. Nach Abtrag der Schuld wird diese Urkunde ungültig und muss an den Erzbischof zurückgegeben werden. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum [1]

Quellenkommentar:

[1] Die Zuordnung zum Jahr 1394 ergibt sich aus der Stellung der Abschrift innerhalb des Ingrossaturbuches.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 246 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3811 (Zugriff am 29.03.2024)