Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 248v [01]

Datierung: 20. September 1394

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Hans von Hardheim bestätigt für sich und seine Erben, dass Erzbischof Konrad von Mainz ihm 2.000 Gulden schuldet, die der Erzbischof bei ihm geliehen und an Konrad und Marquard von Dornberg weitergegeben hat.

Vollregest:

Hans von Hardheim (Hartheim) bestätigt für sich und seine Erben, dass Erzbischof Konrad von Mainz (Meincze), sein "lieber gnädiger Herr" ihm 2.000 Gulden schuldet, die der Erzbischof bei ihm geliehen und an Konrad (Conrad) und Marquard von Dornberg weitergegeben hat. Mit dem Geld hat der Erzbischof das Amt Walldürn (Dorne) bei ihnen gelöst, das der frühere Erzbischof Adolf ihnen verpfändet hatte. Der Erzbischof hat ihm nun mit Willen und Wissen des Domdekans Eberhard (Ebirhard) und des Mainzer Domkapitels das Amt Walldürn samt allem Zubehör zu Pfand gesetzt. Diesbezüglich ist eine besiegelte Urkunde ausgestellt worden, die nachstehend wörtlich wiedergegeben wird. [1] Hans sagt im Namen seiner Erben zu, alle Punkte der Vereinbarung unverbrüchlich einzuhalten. Hans kündigt sein Siegel an.

- Datum ut supra [Miltenberg ... 1394 in vigilia beati Mathei apostoli et ewangeliste]

Quellenkommentar:

[1] Der Text fehlt in der Abschrift.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 248v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3810 (Zugriff am 19.04.2024)