Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 248v [02]

Datierung: 19. September 1394

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz vereinbart mit Konrad Krieg, seinem Amtmann zu Dieburg, dass Konrad ein ganzes Jahr lang Diener des Stiftes Mainz wird.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] vereinbart mit Konrad (Conrad) Krieg, seinem Amtmann zu Dieburg (Dypurg), seinem "lieben Getreuen", dass Konrad ein ganzes Jahr lang Diener des Stiftes Mainz (meincze) wird, und nach entsprechender Aufforderung persönlich zusammen mit 4 weiteren wohl gerüsteten (mit gelven wol erczuget) dienen wird. Das Dienstjahr beginnt am kommenden Michaelstag [29. September]. Jede Gleve soll aus drei Pferden bestehen, von denen eins "wol gewapent" sein muss. Ersatzweise kann auch ein guter Schütze (schuetze) gestellt werden.

Der Erzbischof zahlt Konrad 800 Gulden, 400 kommenden Martinstag [11. November], den Rest an Pfingsten danach. Sollten Konrad und seinen Helfern Hengste oder Pferde zu Schaden kommen, obliegt es dem Erzbischof, zu entscheiden, ob er dafür aufkommen will oder nicht. Sollten Konrad und die Seinen in Gefangenschaft geraten, verspricht der Erzbischof sie nach Möglichkeit auszulösen. Sollten Konrad und die Seinen jemanden gefangen nehmen, Brandschatzungen, vereinbarte Summem (gedingecze) oder sonstige Gelder (name) kassieren, die dem Erzbischof als Hauptmann zustehen, gehören sie dem Erzbischof. Konrad und die Seinen sollen dem Erzbischof geloben und eine schriftliche Bestätigung geben. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Aschaffenburg sabbatto post diem beati Lamperti martyris ... [13]94

Jo. Wulfshag

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 248v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3808 (Zugriff am 19.04.2024)