Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 244 [01]

Datierung: 1394

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz bekennt, dass er die Burg Guttenberg samt Zubehör den beiden Rittern Diether von Gemmingen und Eberhard von Neipperg überantwortet hat.

Vollregest:

Erzbischof Konrad von Mainz bekennt für sich, seine Amtsnachfolger und das Stift Mainz (Meincze), dass er mit Willen und Wissen des Edelherrn Engelhard [XIII.] Herr zu Weinsberg (Winsperg), seines "lieben Bruders", und seines Sohnes Konrad [IX.] (Conrad) von Weinsberg, die Burg (veste) Guttenberg samt Zubehör den beiden Rittern Diether (Dyther) von Gemmingen und Eberhard (Ebirhard) von Neipperg (Nypperg), seinen "Schwägern und lieben Getreuen" überantwortet hat.

Sollte er, Erzbischof Konrad, dem Edelknecht Rafen von Talheim oder dessen Erben die geschuldeten 5.000 Gulden nicht - wie im Hauptbrief vereinbart - am kommenden Georgstag [23. April] bezahlen und auch die ausgemachten 300 Gulden Gülte am kommenden Martinstag [11. November] schuldig bleiben, sollen die beiden Ritter Guttenberg samt zugehörigen Nutzungen und Einkünften binnen eines Monats für Rafen als Pfand so lange in Besitz nehmen, bis die Schuld beglichen ist. Rafen hat, wenn er Guttenberg nutzt, weiterhin das Recht die Bürgen für die Hauptschuld gemäß des Hauptbriefes zum Einlager aufzufordern. Die Weinsberger kündigen zum Zeichen ihres Einverständnisses an, ihre Siegel neben das des Erzbischofs zu hängen.

- Datum etc. [a]

Quellenkommentar:

[a] Die Zuordnung zum Jahr 1394 ergibt sich aus der Stellung der Abschrift innerhalb des Ingrossaturbuches.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 244 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3804 (Zugriff am 25.04.2024)