Mainzer Ingrossaturbücher Band 12
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StA Wü, MIB 12 fol. 244v [02]
Datierung: 12. August 1394
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Würzburg StaatsA
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Konrad von Mainz einigt sich mit Rafen von Talheim wegen 5.000 Gulden, die er ihm am vergangenen Georgstag hätte geben sollen.
Vollregest:
[Erzbischof] Konrad [von Mainz] hat sich mit Rafen von Talheim wegen der 5.000 Gulden geeinigt, die er ihm laut der diesbezüglich ausgestellten Urkunde am vergangenen Georgstag [23. April] hätte geben sollen. Er wird ihm nun 300 Gulden am kommenden Martinstag [11. November] und die 5.000 Gulden am kommenden Georgstag bezahlen.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.
- Datum ut supra [[13]94 feria quarta post diem sancti Laurentii martiris].
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Talheim: Rabe von (Empfänger)
- Mainz: Konrad I. [Eb. 1160-65 / 1183-1200] (Aussteller)
Körperschaften
- Talheim [Heilbronn] : Herren von (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 12 fol. 244v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3800 (Zugriff am 28.03.2024)