Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 244v [02]

Datierung: 12. August 1394

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz einigt sich mit Rafen von Talheim wegen 5.000 Gulden, die er ihm am vergangenen Georgstag hätte geben sollen.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] hat sich mit Rafen von Talheim wegen der 5.000 Gulden geeinigt, die er ihm laut der diesbezüglich ausgestellten Urkunde am vergangenen Georgstag [23. April] hätte geben sollen. Er wird ihm nun 300 Gulden am kommenden Martinstag [11. November] und die 5.000 Gulden am kommenden Georgstag bezahlen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum ut supra [[13]94 feria quarta post diem sancti Laurentii martiris].

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 244v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3800 (Zugriff am 28.03.2024)