Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 239v [01]

Datierung: 1394

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz und Bischof Lamprecht von Bamberg bestätigen zusammen mit Johan Graf zu Schwarzburg, dass Johann [I,] Graf zu Wertheim und dessen Sohn Johann [II.], sowie Johann [I,] Herr zu Isenburg der ältere und dessen Sohn Johann [II.] gelobt haben, sich bezüglich ihres Streites dem Schiedsspruch der drei Herren zu unterwerfen.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] und [Bischof] Lamprecht von Bamberg bestätigen zusammen mit Johan Graf zu Schwarzburg (Swaczbürg), dass Johann [I.] Graf zu Wertheim und dessen Sohn Johann [II.], für sich und ihre Erben, Helfer, Diener und Mitreiter auf der einen Seite sowie Johann [I], Herr zu Isenburg (Jsenburg) der ältere und dessen Sohn Johann [II.]und ihre Erben, Helfer, Diener und Mitreiter, gelobt und versprochen haben, sich bezüglich ihres Streites und aller handgreiflich ausgefochtenen Händel, wie sie sich bis auf den heutigen Tag ergeben haben, dem Schiedspruch der drei Herren zu unterwerfen.

Erzbischof, Bischof und der Graf von Schwarzburg entscheiden, dass jegliche Fehde (fehede) beendet sein soll, dass Frieden herrscht und gegenseitigen Ansprüche abgegolten sind. Da Graf Johann von Wertheim Helfer des Schenken Hans und Schenk Eberhart (Ebirhart) des jungen, Herren von Erbach (Erpach) gegen den Ritter Rudolf (Rudolff) von Ruckingen, und der Isenburger seinerseits Helfer des Ruckingers gegen die Schenken ist, darf jede Partei seine Unterstützung nach Belieben fortsetzen, doch dergestalt, dass Graf Johan von Wertheim dem Isenburger, und der Isenburger dem Wertheimer bzw. deren jeweiligen Helfern, keinen Schaden zufügen soll.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

Des zu urkunde etc. datum etc. [1]

Retich.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 239v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3797 (Zugriff am 18.04.2024)