Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 242 [02]

Datierung: 18. Juli 1394

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz einigt sich mit Fritze von Erfurtshausen über alle Forderungen, die ihm und den Seinen seit den Tagen des erzbischöflichen Amtsvorgängers im Dienst für das Stift Mainz entstanden sind.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] hat sich mit Fritze (Fricze) von Erfurtshausen (Erfferhusen), seinem "lieben getreuen" über alle Forderungen (koste schaden verluste zerunge hengeste und phrede) geeinigt, die ihm, Fritze, seinem Bruder Erhard von Erfershausen, ihrem verstorbenen Vater und den Ihren, seit den Tagen des erzbischöflichen Amtsvorgängers bis auf den heutigen Tag im Dienst für das Stift Mainz (Meincze) entstanden sind.

Deshalb und aufgrund der Tatsache, dass Fritze sein mainzisches Burglehen bessern kann, will der Erzbischof ihnen 50 Gulden bezahlen. Von diesem Geld soll Fritze 5 Gulden auf Eigengut "daz er hait zün Eychen" bei Rosenthal (Rosentail) belegen, dem Erzstift auflassen (uffgeben) und als zusätzliches Lehen zu seinem Burglehen nach Lehnsrecht und Gewohnheit empfangen.

Der Erzbischof sagt Fritze der 40 Gulden "ledig vnd lois", die er ihm bei anderer Gelegenheit in Fritzlar (Friczlar) geliehen hatte. Der Erzbischof will die zugesagten 50 Gulden kommende Weihnachten bezahlen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Maguncie Sabbato post diem beati Maragrete virginis ... [13]94]

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 242 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3796 (Zugriff am 29.03.2024)