Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 242v [01]

Datierung: 21. Oktober 1394

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz gibt bekannt, dass er in der Sache der Schulden, welche die Stadt von Oberlahnstein bei dem Juden Vyms haben, dem Juden Geleit gewährt hat, damit dieser seine Schulden in Oberlahnstein eintreiben kann.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] gibt bekannt, dass er in der Sache der Schulden, die seine "lieben Getreuen" Bürgermeister, Schöffen, Rat und Gemeinde von Oberlahnstein (Obirlanstein) bei Vyms, dem Juden, der in Burbach wohnt, haben, und weswegen sie von den erzbischöflichen Ratgebern (frunde) "gerichtet und gesaczt" worden sind, dem Juden "ein gut strack" Geleit gewährt hat, damit dieser seine Schulden in Oberlahnstein eintreiben kann. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Lanstein ipso die beatorum Undecim Millium virginum.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 242v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3791 (Zugriff am 29.03.2024)