Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 236 [03]

Datierung: 1394

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Konrad von Hardheim der ältere bestätigt, dass der ehemalige Erzbischof Adolf von Mainz ihm und seinen Erben 1.500 Goldgulden schuldig ist.

Vollregest:

L(itte)ra data per Condrade de Hartheim

Konrad (Conrad) von Hardheim (Hartheim) der Ältere bestätigt, dass der ehemalige Erzbischof Adolf von Mainz (Mencze) ihm und seinen Erben 1.500 Goldgulden schuldig geblieben ist, die er dem Erzbischof bar geliehen hatte.

Erzbischof Konrad, sein »lieber gnädiger Herr"«, hat nun Konrad, seinen Erben bzw. dem rechtmäßigen Inhaber dieser Urkunde für die ausstehende Schuld eine jährliche Gülte in Höhe von 83 Gulden Geld verschrieben. Das Geld wird jeweils am Martinstag [11. November] aus den Einnahmen der Kellerei und des Zoll Buchen sowie aus den Einnahmen des Dorfes Borgheim (gulten zinsen nutzen renten vnde gefellen) ausbezahlt. Gehen dort höhere Beträge ein, gehört der Überschuss - so ist es in einer Urkunde vereinbart - dem Erzbischof. Der Erzbischof kann die 83 Gulden mit der Zahlung der Hauptsumme jederzeit wieder auslösen, muss den Rückkaufwunsch aber acht Tage vorher ankündigen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Anno etc. 1394.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 236 [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3784 (Zugriff am 29.03.2024)