Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 233v [01]

Datierung: 10. Mai 1394

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz nimmt die Abrechnung des Ritters Frank von Kronberg, seines Amtmannes in Hofheim entgegen.

Vollregest:

Recessus domini Franckonis de Cronenb(er)g.

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] nimmt die Abrechnung des Ritters Frank (Francke) von Kronberg (Cronenberg), seines Amtmannes in Hofheim (Hofeheim) und "lieben Getreuen" entgegen. Abgerechnet wird vom Martinstag [11. November] 1393 an. Es geht um den Bau, den er für den Erzbischof in Hofheim ausgeführt hat und um alle sonstigen Einnahmen und Ausgaben, die bis auf den heutigen Tag angefallen sind.

Der Erzbischof ist ihm nach den Rechnungen 1.330 Gulden und 1½ Gulden, abzüglich eines Turnosen, schuldig. Nun hat Frank am heutigen Tag eine zweite Rechnung wegen des Baus, wegen einiger Hengste und Pferden, die er für den Erzbischof gekauft hat, wegen eines verdorbenen Hengstes, der 101 Gulden wert ist, wegen Geleitsgelder, die er für den Erzbischof eingenommen hat und wegen anderer Sachen aufgesetzt.

Nach Vergleich der Einnahmen und Ausgaben bleibt der Erzbischof ihm nach dieser Rechnung 1.367½ Gulden und 4 Heller schuldig. Die Summe beider Rechnungen ergibt 2.698½ Gulden, 5 Turnosen und Heller. Diese Gesamtsumme will der Erzbischof sofort bezahlen, wenn Francke bzw. dessen Erben einen gewünschten Zahlungstermin ein Vierteljahr vorher ankündigen. Ausgenommen von dieser Aufstellung sind alle in Franks Besitz befindlichen Urkunden über sein Truchsessenamt, seine Turnosen zu Ehrenfels (Erenfels) und über seine Mann- und Burglehen, die er vom Mainzer (Mencze) Stift hat, ebenso solche Briefe, die er zwar vom Erzbischof hat, die aber das Erzstift nicht betreffen. Alle diese Schriftstücke behalten ihre Gültigkeit. Sollte Ritter Frank die versprochenen Zahlungen nicht erhalten, darf er keineswegs danach trachten, die Gelder und Einkünfte des Domkapitels in Anspruch zu nehmen.

Der Erzbischof kündigt sein großes Siegel an, Domdekan Eberhard (Ebirhard) und das Domkapitel kündigen zum Zeichen ihres Einverständnisses ebenfalls ihr großes Kapitelsiegel an.

- Datum Eltevil Dominica Jubilate [13]94.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 233v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3769 (Zugriff am 20.04.2024)