Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 226v [02]

Datierung: 25. Februar 1394

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz kommt mit dem Edelherrn Schenk Hans Herr von Erbach  bezüglich aller Forderungen, die er an das Erzstift Mainz stellen kann, überein.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] ist mit dem Edelherrn Schenk Hans Herr von Erbach (Erpach), seinem "Oheim und lieben Getreuen" bezüglich aller Hengste, "vnderpherde", Lebensmittel (zerunge), Kosten, Zinsen (schaden) und Verluste übereingekommen, die er in erzbischöflichen bzw. erzstiftischen Diensten bis auf den heutigen Tag verloren, erlitten oder zu Schanden geritten hat. Der Erzbischof bzw. das Stift Mainz (Mencze) müssen ihm dafür 100 Gulden bezahlen, was am kommenden Georgentag [23. April] geschehen soll. Nicht betroffen davon sind die Pfandschaftsbriefe und sonstigen Urkunden, die Schenk Hans von ihm bzw. dem Erzstift besitzt.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Heppenheim in crastino beati Mathei apostoli ... [13]94.

Jo[hannes] Wulfhag.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 226v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3762 (Zugriff am 29.03.2024)