Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 223 [01]

Datierung: 22. Januar 1394

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz schuldet dem Volmar Lemlin, seinem Amtmann in Herboltsheim 525 Goldgulden, die dieser ihm zum Nutzen der Stiftes Mainz bar geliehen hat.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] schuldet dem Volmar Lemlin, seinem Amtmann in Herboltsheim (Herboczheim), seinem "lieben Getreuen", 525 Goldgulden, die dieser ihm zum Nutzen der Stiftes Mainz (Mencze) bar geliehen hat. Der Erzbischof ist ihm weitere 82 Pfund, Heilbronner (Heilprunner) Währung, schuldig, die der Mainzer zu seinem Bau in Herbolzheim geliehen hat. Der Erzbischof will die Gelder wahlweise in Heilbronn oder Wimpfen (Wimphen) am kommenden Georgentag [23. April] zurückzahlen.

Als Bürgen stellt der Erzbischof den Edelherrn Engelhart Herr zu Weinsberg (Winsp(er)g), Bruder des Erzbischofs, dann Schenk Friedrich (Friderich) von Limpurg (Lympurg), erzbischöflicher Oheim, den Ritter Diether Rüdt (Rudde), Gotze von Adelsheim (Adelczheim), erzbischöflicher Vogt zu Weinsberg, Heinrich von Bieringen und Heinrich von Kochendorf (Kochendorff), erzbischöflicher Vogt auf Guttenberg (Gutenberg).

Gerät Mainz in Zahlungsverzug und hat acht Tag nach dem Georgentag nicht bezahlt, können die Gläubiger die Büprgen schriftlich oder mündlich mahnen, die sich dann binnen acht Tagen in Heilbronn oder Wimpfen (Wimphen) in eine ihnen angewiesene öffentliche Herberge begeben und dort so lange Einlager halten müssen, bis die Schuld getilgt ist. Ausfallende Pferde [1] sind zu ersetzen. Stirbt ein Bürge oder geht außer Landes, muss der Erzbischof binnen 14 Tagen gleichwertigen Ersatz schaffen. Geschieht dies nicht, müssen die anderen Bürgen so lange Einlager halten.

Der Erzbischof verspricht seinen Bürgen, sie gütlich aus der Verpflichtung zu lösen und dabei schadlos zu halten. Er kündigt sein Siegel an. Die Bürgen versprechen, gute Bürgen zu sein und kündigen ebenfalls ihre Siegel an.

- Datum etc. Alfelt ipso die beati Vincentij martiris ... [13]94.

Quellenkommentar:

[1] Der Text legt nahe, dass die Bürgen persönlich ins Einlager reiten mussten. Von der Vorgehensweise, Knechte und Pferde als Vertretung ins Einlager zu entsenden, verlautet im Text ansonsten nichts.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 223 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3757 (Zugriff am 20.04.2024)