Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 229 [01]

Datierung: 17. Februar 1394

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz schuldet dem Edelherrn Eberhard Graf zu Katzenelnbogen und dessen Erben 400 Gulden, die dieser ihm geliehen hatte.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] schuldet dem Edelherrn und "lieben Getreuen" Eberhard (Ebirhard) Graf zu Katzenelnbogen und dessen Erben 400 Gulden, die dieser ihm geliehen hatte. Von den 400 Gulden muss Henne Berwolff, Bürger zu Mainz, 200 für den Erzbischof bezahlen und zwar [spätestens] acht Tage nach dem Peterstag Kathedra [22. Februar], die anderen 200 Gulden weist der Erzbischof dem Grafen am Zoll Lahnstein (Lanstein) an. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Eltevil ... 1394 feria tercia post diem beati Valentini martyris.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 229 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3755 (Zugriff am 24.04.2024)