Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 228v [01]

Datierung: 12. Mai 1394

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz nimmt die Abrechnung seines Hofheimer Amtsmannes Frank von Kronberg über verschiedene Auslagen entgegen. 

Vollregest:

- Recessus Franckonis de Cronenb(er)g milt(is) rac(i)o(n)e edifi(ciu)m p(er) ips(u)m in Hofeheim fec(i)t(ur).

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] nimmt die Abrechnung des Ritters Frank (Francke) von Kronberg (Cronenberg), seines Amtmannes zu Hofheim (Hofeheim) und "lieben Getreuen" entgegen. Es geht um den Bau, den Frank für den Erzbischof in Hofheim ausgeführt hat, um Hengste und Pferde, die Francke für ihn gekauft hat, um Geleitsgelder, die Franke für den Erzbischof erhoben, um einen zu Schanden gerittenen Hengst im Wert von 101 Gulden sowie um alle sonstigen Ausgaben und Einnahmen des Amtes. Alles im Allem bleibt der Erzbischof seinem Amtmann 1.368 Gulden und 4 Heller schuldig. Der Erzbischof will die Schuld sofort bezahlen, wenn Francke bzw. dessen Erben einen gewünschten Zahlungstermin ein Vierteljahr vorher ankündigen. Nicht betroffen sind alle Urkunden, die Frank von Mainz bereits hat. Sie behalten ihre Gültigkeit. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. Domdekan Eberhard (Ebirhard) und das Domkapitel von Mainz (Mencze) kündigen zum Zeichen ihres Einverständnisses das große Kapitelsiegel an.

- Datum Eltevil feria secunda post Dominicam Jubilate ... [13]94.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 228v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3754 (Zugriff am 20.04.2024)