Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 232v [01]

Datierung: 23. Mai 1394

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz schuldet Heinrich von Beringen 70 Gulden für einen Hengst.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt eingedenk der Dienste, die Heinrich von Beringen, sein "lieber Getreuer" ihm geleistet hat und künftig noch leisten soll, diesem, dass er ihm für einen Hengst 70 Gulden schuldig ist. Er, sein Amtsnachfolger oder das Mainzer Stift werden das Geld am kommenden Michaelstag [29. September] bezahlen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Gutenberg Sabbato post Dominicam Cantate [1]

Wulfhag. 

Quellenkommentar:

[1] Die Zuordnung zum Jahr 1394 ergibt sich der Stellung der Abschrift innerhalb des Ingrossaturbuches.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 232v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3749 (Zugriff am 28.03.2024)