Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 222v [03]

Datierung: 1393-1394

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz schuldet dem Mainzer Domherrn Albrecht von Hohenlohe 1.000 Goldgulden.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] schuldet dem Edelherrn Albrecht von Hohenlohe (Hoenloch), seinem "Vettern", Domherrn zu Mainz (Mencze) und "lieben Heimlichen", dessen Erben bzw. dem rechtmäßigen Inhaber dieser Urkunde 1.000 Goldgulden, die der erzbischöfliche Amtsvorgänger Adolf, dem Ulrich von Hohenlohe, Bruder des Albrecht, versetzter Tauberbischofsheimer (Bischoffsheim) Burglehen wegen, schriftlich verschrieben hatte. Die Urkunde hat Ulrich jetzt dem Albrecht mit erzbischöflichen Einverständnis weitergegeben. 200 Gulden hat der Erzbischof gegen Quittung bereits zurückgezahlt. 400 Gulden will der Erzbischof kommenden Fastnacht (vastnach) über ein Jahr bezahlen, die restlichen 400 noch ein Jahr später. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum etc. [a] 

Quellenkommentar:

Fußnotenapparat:

[a] Der undatierte Eintrag steht inmitten anderer Einträge, die unregelmäßig wechselnd in die Jahre 1393 oder 1393 zu datieren sind.

Quellenansicht

Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 222v [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3738 (Zugriff am 29.03.2024)