Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 221v [02]

Datierung: 16. Dezember 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz ist mit dem Edelherrn Schenk Hans Herr von Erbach über alle Forderungen übereingekommen.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] ist mit dem Edelherrn Schenk Hans Herr von Erbach (Erpach) über alle Forderungen übereingekommen, die ihm und den Seinen seit den Tagen des erzbischöflichen Amtsvorgängers bis auf den heutigen Tag im Dienst für das Stift Mainz (Mencze) entstanden sind. Der Erzbischof schuldet ihm noch 100 Gulden. Der Erzbischof schuldet Schenk Hans [weitere?] 100 Gulden wegen des Streites, den der Schenk mit dem Edelherrn Simon (Symon) Graf zu Sponheim (Spanheim) und Vianden (Vyanden), des Erzbischofs "lieber Getreuer" gehabt hat. [1] Die hundert[2] Gulden will der Erzbischof am Georgientag [23. April] bezahlen. Hiervon ausgenommen sind die Pfandschaftsbriefe und anderen Urkunden, die Hans vom Erzstift innehat. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. Datum Bensheim feria tertia post diem beate Lucie virginis ... [13]93.

Die Reverse sind in gleicher Form ausgestellt worden.

[1] Der Absatz ist mit senkrechten Strichen getilgt.
[2] Aus "zweihundert" verbessert.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 221v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3734 (Zugriff am 25.04.2024)