Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 219v [01]

Datierung: 19. November 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz nimmt die Abrechnung des Edelherrn Konrad von Bickenbach, seines Burggrafen zu Miltenberg für die Zeit zwischen dem 13. August 1392 und dem 13. August 1393 entgegen.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] nimmt die Abrechnung des Edelherrn Konrad (Conrad) von Bickenbach, seines "Oheims", seines Burggrafen zu Miltenberg und "lieben Getreuen" entgegen. Abgerechnet werden die Einnahmen und Ausgaben des Amtes in der Zeit zwischen dem Ypolitientag [13. August] 1392 bis Ypolitientag 1393. Der Erzbischof bleibt seinem Burggrafen schuldig 134 Gulden, 2 Turnosen und 10 Heller. Laut Rechenbuch ist die Summe vollständig bezahlt. Sollten später weitere Forderungen bemerkt werden, müssen die von beiden Seiten nachberechnet werden. Zeugen dieser Abrechnung sind Meister Niklas (Nyclas) von Kaub (Cuba), Dekan von St. Viktor außerhalb Mainz (Mencze), der erzbischöfliche Schreiber Johannes von Wulfhag sowie der Miltenberger Keller Ratzin. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum et actum jn castro nostro Miltenberg ipso die beati Elizabeth vidue ... [13]93.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 219v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3731 (Zugriff am 20.04.2024)