Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 220 [01]

Datierung: 5. Dezember 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz schuldet dem Edelherrn Schenk Eberhard Herr zu Erbach, 1.108 Gulden, die dieser ihm geliehen hat.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] schuldet dem Edelherrn Schenk Eberhard (Ebirhard) Herr zu Erbach (Erpach), seinem »ieben Oheim und Getreuen« 1.108 Gulden, die dieser ihm geliehen hat. Damit Schenk Eberhard sein Geld wieder einnehmen kann, setzt der Erzbischof ihn in zwei Turnosen am Zoll Gernsheim und in einen Turnosen am Zoll Lahnstein (Lanstein). Die dort eingehenden Gelder darf Schenk Eberhard gegen Quittung auf Abschlag einnehmen. Die Zollschreiber Walther in Lahnstein und Johann in Gernsheim erhalten entsprechende Anweisung. Ist die Schuldsumme einkassiert, wird diese Urkunde ungültig und die drei Turnosen fallen an den Erzbischof zurück. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Gernsheim feria sexta post diem beate Barbare virginis ... 1393.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 220 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3724 (Zugriff am 29.03.2024)